ISSUES AUGUST 2016 / NR. 62
BEPS – Ausgewählte Fragen
Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser
BEPS steht für «Base Erosion and Profit Shifting» oder auf Deutsch für «Aushöhlung der Steuerbasis und Gewinnverlagerung». Unter der Leitung der grossen Industrienationen will die OECD unter dem Titel BEPS Massnahmen ergreifen, die eine aggressive Steuerplanung – auch als Steuervermeidung bezeichnet – verhindern sollen. Kurz gesagt will man den Steueroasen, zu denen auch einzelne Kantone der Schweiz und insbesondere Zug zählen, das Wasser abgraben und die multinationalen Konzerne dazu zwingen, Steuersubstrat in die Hochsteuerländer zurückzuführen.
International tätige Unternehmensgruppen müssen sich deshalb Gedanken darüber machen, welche Aktivitäten erforderlich sind, um mit den Auswirkungen von BEPS umgehen zu können. Mit der vorliegenden Ausgabe der Zuger Steuer Praxis wollen wir Ihnen einen Überblick verschaffen und insbesondere aufzeigen, welche Punkte aus schweizerischer Sicht besondere Beachtung verdienen. Wir konnten dazu drei kompetente Autoren bzw. Autorenteams gewinnen, die Ihnen die wichtigeren Aktionspunkte von BEPS näher erläutern. Angesprochen ist dabei auch die Politik, die sich Gedanken machen muss, wie eine grossflächige Abwanderung von internationalen Konzernen vermieden werden kann.
Namens der Redaktionskommission wünsche ich Ihnen eine spannende Lektüre und einen wetterfreundlichen Sommerausklang.
Ihr Werner A. Räber
Artikel
Stand der Implementierung und Bedeutung für die Schweiz


Actions 3 und 6: CFC und Treaty-Shopping



BEPS Action 4: Beschränkungen bei der Konzernfinanzierung


BEPS Action 5: Schädlicher Steuerwettbewerb

