ISSUES APRIL 2017 / NR. 64
Steuerrecht Aktuell
Editorial
Werner A. Räber
Liebe Leserin, lieber Leser
Das Schweizer Volk hat mit dem Nein zur Unternehmenssteuerreform III nicht nur die Politiker, sondern auch die Redaktionskommission der Zuger Steuer Praxis ins Schwitzen gebracht. Als wir im Oktober 2016 den Inhalt der vorliegenden Ausgabe zusammenstellten, erwarteten wir eine selbstverständliche Annahme der Vorlage und wählten die Unternehmenssteuerreform als Schwerpunktthema. Wir gingen davon aus, dass man die Hand, die dich füttert, nicht beisst. Das Nein steht nun in einer Reihe mit weiteren Abstimmungsresultaten der letzten Jahre, die alle auf eine Schwächung des Wirtschaftsstandortes Schweiz hinauslaufen. Will man allerdings bewusst auf zukünftiges Wachstum verzichten, dann war das Nein konsequent. Die Frage bleibt jedoch, ob letztlich nicht die Falschen darunter leiden werden bzw. ob die SP mit diesem politischen Erfolg nicht ein Eigentor geschossen hat?
Zum Glück bleibt die Steuerlandschaft ständig in Bewegung, so dass es uns gelungen ist, in Kürze einen neuen, ebenso interessanten Inhalt zusammenzustellen, wobei eine Bestandesaufnahme zur Zukunft ohne USR III nicht fehlen durfte. Von besonderem Interesse dürfte für einige der Blick über die Grenze sein: Nach Jahren der Unsicherheit scheint nun endlich klar zu sein, wie der deutsche Fiskus Schweizer Vorsorgeleistungen der 2. Säule behandelt.
Neben einer spannenden Lektüre wünsche ich Ihnen namens der Redaktionskommission einen warmen, aber nicht zu heissen Sommer.
Ihr Werner A. Räber
Artikel
Neuerungen in Deutschland bei der Besteuerung von Leistungen der 2. Säule
Silke Mies
Heiko Kubaile
Gewinnanspruchsrechte in der Landwirtschaft. Berücksichtigung der Gewinnbeteiligung von Miterben als abzugsfähigen Aufwand? (BGE vom 29. September 2016)
Karl Baumann
USR III – Bund und Kantone müssen über die Bücher
Markus Vogel
Dr. Olivier Eichenberger
Dividendenausschüttung bei Funktionalwährung ungleich Schweizer Franken
Christa Aregger
Eidgenössische Verrechnungssteuer: Korrektur eines Missstandes
Dr. Olivier Eichenberger