ISSUES APRIL 2023 / NR. 82
Neues Aktienrecht
Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser
Unsere Vertreter im National- und Ständerat haben sich lange Zeit gelassen für die jüngste Aktienrechtsrevision. Diese ist nun endlich per 1. Januar 2023 in Kraft getreten und bietet einige Neuerungen. Das Ziel des Gesetzgebers war, die Gesellschaften mit zusätzlicher Flexibilität auszustatten und die Aktionärsrechte zu stärken. Über die konkreten Änderungen und steuerlichen Auswirkungen können Sie sich in den nachfolgenden Beiträgen informieren.
Die wichtigsten zivilrechtlichen Neuerungen werden im ersten Artikel zusammengefasst, gefolgt von einem Beitrag über zusätzliche Herausforderungen des Verwaltungsrates einer Gesellschaft. Der Gesetzgeber hat nämlich in der Revision den Pflichtenkatalog des Verwaltungsrates erweitert. Schliesslich hat das neue Aktienrecht auch gewisse steuerliche Auswirkungen. So können Fremdwährungsdifferenzen gewinnsteuerliche Folgen haben und es gibt neu die Möglichkeit Reserven aus Kapitaleinlagen in Fremdwährung zu melden. Die neu geschaffene Möglichkeit der ortsunabhängigen Durchführung von Verwaltungsratssitzungen und Generalversammlungen wird schliesslich voraussichtlich Fragen nach dem Ort der tatsächlichen Leitung einer Gesellschaft stellen. Schlussendlich wird im letzten Artikel des Schwerpunktthemas das Kapitalband in steuerlicher Hinsicht näher erörtert, welches eine Anpassung der Bestimmungen betreffend Kapitaleinlagereserven und Emissionsabgabe erforderlich machte.
Ich wünsche Ihnen eine angeregte Lektüre zu diesem aktuellen Thema.
Ihr Lukas Wadsack
Artikel
Das neue Aktienrecht – Was hat sich verändert? Die wichtigsten Neuerungen im Überblick


Haftungsrechtliche Herausforderungen des Verwaltungsrates



Ausgewählte steuerliche Aspekte der Aktienrechtsreform


Steuerliche Aspekte des Kapitalbands unter besonderer Berücksichtigung des Rückkaufs eigener Aktie


Aktuell
Nachweis bei Dienstleistungen an Empfänger im Ausland
