ISSUES AUGUST 2014 / NR. 56
Onshore versus Offshore
Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser
Der Druck seitens EU und OECD wächst und die Schweiz läuft Gefahr, in erheblichem Ausmass Steuersubstrat zu verlieren. Nicht mehr die Vermeidung der Doppelbesteuerung steht international im Vordergrund, sondern die Vermeidung der doppelten Nicht-Besteuerung. Gewinnverschiebungen in Jurisdiktionen mit einer tiefen oder vollständig fehlenden Besteuerung soll der Riegel geschoben, Ort der Wertschöpfung und Ort der Besteuerung sollen in Einklang gebracht werden.
Wogegen sich die Schweiz gegenüber dem Ausland wehrt, ist allerdings im Inland bereits Praxis. Das Bundesgericht hat sich in einem wegleitenden Entscheid klar gegen die Gewinnverlagerung mittels Offshore-Finanzierungsgesellschaften ausgesprochen und das Besteuerungsrecht dem Ort der tatsächlichen Verwaltung zugewiesen. Den Schweizer Steuerpflichtigen werden damit dieselben Steueroptimierungsmöglichkeiten verwehrt, mit denen während Jahrzehnten Steuersubstrat in die Schweiz gelockt worden ist. Dass diese Doppelmoral dem Ausland sauer aufstösst, ist nicht weiter verwunderlich.
Steuerlich wird sich in den nächsten Jahren wohl einiges bewegen. M.E. ist die Politik dabei gut beraten, proaktiv zu handeln, die alten Zöpfe zu kappen und baldmöglichst neue Wege zu beschreiten.
Ihr Werner A. Räber
Artikel
Ort der tatsächlichen Verwaltung im internationalen Konzern steuerrecht

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Internationale Besteuerungstendenzen (BEPS)


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