AUTOREN HERR WERNER A. RäBER
Herr Werner A. Räber

Titel: lic.iur., Rechtsanwalt
Firma: Seniorpartner bei der TreuhandAtelier.ch AG
Firma Ort: Baar-Sihlbrugg
Artikel von Herr Werner A. Räber
Die Besteuerung von Lotto- und Glücksspielgewinnen

Stille Reserven als mögliches Steuersubstrat bei indirekter Teilliquidation

Die BILLAG-Alternative ist eine Mogelpackung

Diese kleinen Probleme machen Auswanderern das Leben schwer

Editorials von Werner A. Räber
Ausgabe #55: März 2014
Liebe Leserin, lieber Leser
Die olympischen Winterspiele in Sotschi sind erst seit kurzem Geschichte und bereits steht mit der Fussballweltmeisterschaft das nächste sportliche Grossereignis vor der Türe. Über das Einkommen der Spitzensportler wird in diesem Zusammenhang in der Presse seitenweise geschrieben, die sich stellenden Steuerfragen werden aber nur sehr selten erwähnt. Die Zuger Steuer Praxis hat deshalb die Besteuerung von Sportlern und Künstlern zum Schwerpunktthema der aktuellen Ausgabe erhoben. Zu beachten ist, dass von diesen Steuerfragen nicht nur Sportler und Künstler selber betroffen sind, sondern auch die Veranstalter, da diese für die Quellensteuer haften. Den Quellensteuerfragen wird deshalb im einleitenden Beitrag auch viel Raum eingeräumt. Von besonderem Interesse ist der folgende Beitrag von Dr. Josef Bühler, der sich mit den kollisionsrechtlichen Fragen befasst. Nicht immer ist nämlich das Besteuerungsrecht der Schweiz so eindeutig gegeben, wie von den Quellensteuerinstanzen angenommen.
Selbstverständlich dürfen Steuerplanungsfragen nicht fehlen, denn die Zuger Steuer Praxis will keinesfalls lediglich das Sprachrohr der Steuerbehörden sein. Abgeschlossen wird diese Ausgabe durch einen aktuellen Beitrag zum Dauerthema Lohn versus Dividende, diesmal aus Sicht der Ausgleichskasse.
Namens der Redaktionskommission wünsche Ich Ihnen eine spannende Lektüre.
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Ausgabe #56: August 2014
Liebe Leserin, lieber Leser
Der Druck seitens EU und OECD wächst und die Schweiz läuft Gefahr, in erheblichem Ausmass Steuersubstrat zu verlieren. Nicht mehr die Vermeidung der Doppelbesteuerung steht international im Vordergrund, sondern die Vermeidung der doppelten Nicht-Besteuerung. Gewinnverschiebungen in Jurisdiktionen mit einer tiefen oder vollständig fehlenden Besteuerung soll der Riegel geschoben, Ort der Wertschöpfung und Ort der Besteuerung sollen in Einklang gebracht werden.
Wogegen sich die Schweiz gegenüber dem Ausland wehrt, ist allerdings im Inland bereits Praxis. Das Bundesgericht hat sich in einem wegleitenden Entscheid klar gegen die Gewinnverlagerung mittels Offshore-Finanzierungsgesellschaften ausgesprochen und das Besteuerungsrecht dem Ort der tatsächlichen Verwaltung zugewiesen. Den Schweizer Steuerpflichtigen werden damit dieselben Steueroptimierungsmöglichkeiten verwehrt, mit denen während Jahrzehnten Steuersubstrat in die Schweiz gelockt worden ist. Dass diese Doppelmoral dem Ausland sauer aufstösst, ist nicht weiter verwunderlich.
Steuerlich wird sich in den nächsten Jahren wohl einiges bewegen. M.E. ist die Politik dabei gut beraten, proaktiv zu handeln, die alten Zöpfe zu kappen und baldmöglichst neue Wege zu beschreiten.
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Ausgabe #57: Dezember 2014
Liebe Leserin, lieber Leser
«FAQ» steht für «Frequently Asked Questions», oder übersetzt, für «Häufig gestellte Fragen», und hat sich im Internet als Standardabkürzung für Frageforen eingebürgert. Im Hauptteil der letzten Ausgabe dieses Jahres befassen wir uns entsprechend mit verschiedenen Themenblöcken zur privaten Steuererklärung, Themenblöcken, die beim Steuerpflichtigen regelmässig Fragen aufwerfen. In erster Linie geht es um die steuerlich zulässigen Abzüge, dann aber auch um häufige Fragen zur Rentenbesteuerung oder die Frage nach der vermögenssteuerlichen Behandlung von Kunstgegenständen. Und zum Abschluss des ersten Teils ein Überblick zu den Neuerungen bei der Besteuerung von Lotteriegewinnen, Neuerungen, die nicht nur für Lottomillionäre interessant sind.
Im zweiten Teil dieser Ausgabe mit der Rubrik «Aktuell» wagen wir zuerst einen Blick über die Kantonsgrenze. Im Kanton Schwyz wurde kürzlich eine Steuergesetzrevision angenommen, welche zu Steuererhöhungen führt. Aus Zuger Sicht interessiert deshalb die Frage, ob damit das Ende des konkurrenzierenden Steuerparadieses Schwyz eingeläutet worden ist? Abschliessend gibt uns die Steuerverwaltung einen Überblick zum aktuellen Stand der laufenden Zuger Steuergesetzrevision 2016.
Neben einer lehrreichen Lektüre wünsche ich Ihnen namens der Redaktionskommission einen erfolgreichen Jahresabschluss und einen erholsamen Übergang ins neue Jahr.
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Ausgabe #58: April 2015
Liebe Leserin, lieber Leser
Wir haben das neue Rechnungslegungsrecht zum Anlass genommen, die Bedeutung der Reserven in einer Gesellschaft genauer unter die Lupe zu nehmen. Der einleitende Beitrag von Marcel R. Jung gibt einen fundierten Überblick zu den Themen Eigenkapitalschutz, Rechnungslegungsvorschriften sowie Reservenbildung und -verwendung. Es folgt ein Artikel zu den handelsrechtlichen Stolpersteinen bei Konzerndarlehen und abgeschlossen wird das Schwerpunktthema mit einem aktuellen Überblick zur indirekten Teilliquidation.
Unter der Rubrik «Aktuell» finden Sie die neuesten Entwicklungen zu den sozialversicherungsrechtlichen Unterstellungsfragen CH/EU, ein Thema, das täglich wichtiger wird, für viele aber immer noch ein Buch mit sieben Siegeln ist. Und beim Lesen des letzten Beitrages in diesem Heft wird der eine oder andere den Kopf schütteln. Stellt nämlich ein schweizerisches Unternehmen einem Mitarbeiter mit Wohnsitz in Deutschland ein Geschäftsfahrzeug für private Fahrten zur Verfügung, erzielt dieses Unternehmen entgeltliche Vermietungsleistungen in Deutschland, was zu einer entsprechenden Registrierungs- und Abrechnungspflicht in Deutschland führt. Der deutsche Fiskus ist immer wieder für Überraschungen gut!
Namens der Redaktionskommission wünsche ich Ihnen eine spannende Lektüre.
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Ausgabe #59: August 2015
Liebe Leserin, lieber Leser
Zumindest in unseren Breitengraden hat sich inzwischen die Erkenntnis durchgesetzt, dass weder Schwarzgeld- noch weisse Offshore-Strukturen eine Zukunft haben. Im Rahmen von (straflosen) Selbstanzeigen werden bestehende Strukturen, seien es ausländische Stiftungen oder Offshore-Gesellschaften, erfahrungsgemäss regelmässig liquidiert. Bei grösseren Vermögen stellt sich dann unversehens die Frage, welche neue Vermögensverwaltungsstruktur Sinn macht?
Mit der Senkung der Gewinnsteuersätze und der Einführung des Dividendenprivilegs sind private Vermögensverwaltungsgesellschaften oder sogar private Holdingstrukturen vermehrt in den Vordergrund gerückt, sei es für das Halten von Immobilien oder ganz einfach nur für die Verwaltung eines grossen Wertschriftenportfolios. Diese Ausgabe der ZSP befasst sich deshalb in erster Linie mit der Vermögensverwaltungsgesellschaft, dann aber auch mit verschiedenen anderen Fragen im Zusammenhang mit möglichen Vermögensverwaltungsstrukturen, insbesondere auch grenzüberschreitenden Fragen.
Im Abschnitt Aktuell finden Sie einenergänzenden Beitrag zur Frage der Geschäftsfahrzeuge im Ausland sowie für einmal einen nicht-steuerlichen Artikel, der das immer wieder Fragen aufwerfende arbeitsrechtliche Konkurrenzverbot erläutert.
Namens der Redaktionskommission wünsche ich Ihnen eine spannende Lektüre.
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Ausgabe #60: Dezember 2015
Liebe Leserin, lieber Leser
Knapp 20 Jahre sind vergangen seit der ersten Ausgabe der Zuger Steuer Praxis (ZSP) im März 1996. Eines der drei Gründungsmitglieder war der bekannte Zuger Treuhänder Hans Wadsack, der die ZSP bis heute tatkräftig unterstützte, was wir ihm hiermit bestens verdanken. Mit der vorliegenden Ausgabe tritt er aus der Redaktionskommission aus und übergibt den Stab seinem Sohn Lukas Wadsack. Als Rechtsanwalt und dipl. Steuerexperte bringt Lukas Wadsack die besten Voraussetzungen mit, um die ZSP weiter voranzubringen. Wir begrüssen ihn herzlich in unserem Kreis und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit ihm.
Unter der Adresse www.zuger-steuer-praxis.ch ist die ZSP neu auch im Internet präsent. Neben dem Ziel, damit zusätzliche Abonnenten zu gewinnen, wird damit vor allem für die bestehenden Leser eine wertvolle zusätzliche Dienstleistung erbracht. Die Webseite ist als Archiv ausgestaltet, verbunden mit einer Volltextsuche. Beachten Sie bitte das beiliegende Schreiben.
Mit der Registrierung Ihrer E-Mail-Adresse beim Verlag erhalten Sie das Login, das Ihnen den unbeschränkten Zugriff auf das ZSP-Archiv gewährt. Die bisherigen Ablageordner und die dazugehörende Systematik entfallen deshalb.
Die vorliegende Ausgabe befasst sich primär mit Spezialfragen im Sozialversicherungsrecht, Fragen, die in der täglichen Beratungspraxis immer wichtiger werden. In der Rubrik Aktuell finden Sie ein MWST-Update sowie einen ersten Überblick über den zukünftigen Informationsaustausch betreffend Rulings.
Neben einer lehrreichen Lektüre wünsche ich Ihnen namens der Redaktionskommission einen erfolgreichen Jahresabschluss und einen entspannten Übergang ins neue Jahr.
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Ausgabe #61: April 2016
Liebe Leserin, lieber Leser
Üblicherweise befasst sich die Zuger Steuer Praxis mit Standortfragen, das heisst, vor allem mit der Steuerattraktivität von Zug. Dabei geht es in der Regel darum, ausländische Firmen und natürliche Personen zur Umsiedlung in die Schweiz zu bewegen. Der sogenannte Frankenschock, aber auch andere Faktoren, wie die neuere politische Entwicklung der Schweiz oder BEPS, haben eine gewisse Gegenentwicklung ausgelöst. In der Presse ist vermehrt von Betriebsverlagerungen ins Ausland und damit verbunden von Betriebsschliessungen in der Schweiz die Rede. In der vorliegenden Ausgabe der ZSP beleuchten wir deshalb dieses Thema aus steuerlicher wie auch aus rechtlicher Sicht. Besonders verdanken möchte ich diesbezüglich die Mitarbeit des Zuger Amtes für Wirtschaft und Arbeit.
Hinweisen möchte ich an dieser Stelle nochmals auf unsere neue Homepage, die Sie unter www.zuger-steuer-praxis.ch finden. Inzwischen sind sämtliche bisherigen Ausgaben der ZSP im Online-Archiv zu finden, für die neueren Ausgaben verbunden mit einer hilfreichen Volltextsuche. Sollten Sie als Abonnent Ihren Zugangscode noch nicht erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit dem Verlag in Verbindung.
Namens der Redaktionskommission wünsche Ich Ihnen eine spannende Lektüre.
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Ausgabe #62: August 2016
Liebe Leserin, lieber Leser
BEPS steht für «Base Erosion and Profit Shifting» oder auf Deutsch für «Aushöhlung der Steuerbasis und Gewinnverlagerung». Unter der Leitung der grossen Industrienationen will die OECD unter dem Titel BEPS Massnahmen ergreifen, die eine aggressive Steuerplanung – auch als Steuervermeidung bezeichnet – verhindern sollen. Kurz gesagt will man den Steueroasen, zu denen auch einzelne Kantone der Schweiz und insbesondere Zug zählen, das Wasser abgraben und die multinationalen Konzerne dazu zwingen, Steuersubstrat in die Hochsteuerländer zurückzuführen.
International tätige Unternehmensgruppen müssen sich deshalb Gedanken darüber machen, welche Aktivitäten erforderlich sind, um mit den Auswirkungen von BEPS umgehen zu können. Mit der vorliegenden Ausgabe der Zuger Steuer Praxis wollen wir Ihnen einen Überblick verschaffen und insbesondere aufzeigen, welche Punkte aus schweizerischer Sicht besondere Beachtung verdienen. Wir konnten dazu drei kompetente Autoren bzw. Autorenteams gewinnen, die Ihnen die wichtigeren Aktionspunkte von BEPS näher erläutern. Angesprochen ist dabei auch die Politik, die sich Gedanken machen muss, wie eine grossflächige Abwanderung von internationalen Konzernen vermieden werden kann.
Namens der Redaktionskommission wünsche ich Ihnen eine spannende Lektüre und einen wetterfreundlichen Sommerausklang.
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Ausgabe #63: Dezember 2016
Liebe Leserin, lieber Leser
Die letzten zwei Jahrzehnte waren in der Beratungspraxis geprägt durch Planungsmassnahmen im Hinblick auf eine vorzeitige Pensionierung. Der Zinszerfall und das gleichzeitige kontinuierliche Absinken der Umwandlungssätze lassen inzwischen den Einen oder Anderen aber eher über eine Verlängerung der aktiven Erwerbsdauer nachdenken. Die Entwicklung wird mutmasslich darauf hinauslaufen, dass die Pensionierung vermehrt individuell, d.h. flexibel gestaltet werden wird.
Wir befassen uns deshalb in dieser Ausgabe schwergewichtig mit den Gestaltungsmöglichkeiten in der ersten und in der zweiten Säule. Aufgezeigt werden die sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen, aber natürlich darf ein Blick auf die Steueroptimierungsmöglichkeiten nicht fehlen, denn die 2. Säule ist nach wie vor eines der effektivsten Steuerplanungsinstrumente.
Der Ruhestand bringt aber auch neue rechtliche Fragen aufs Tapet. Es geht dabei einerseits um die eigene Absicherung im hohen Alter und andererseits um die Regelung der Vermögensnachfolge. Ein Wohnsitzwechsel ins Ausland kommt aber auch immer häufiger vor und Auswandern ist gar nicht so leicht, wie man sich das vorstellt. Abgerundet wird diese Ausgabe in der Rubrik Aktuell durch einen interessanten Beitrag zu Brexit und MWST und eine Publireportage zu einem hilfreichen Tool für Steuerberater.
Neben einer spannenden Lektüre wünsche ich Ihnen namens der Redaktionskommission einen erfolgreichen Jahresabschluss und einen angenehmen Übergang ins neue Jahr.
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Ausgabe #64: April 2017
Liebe Leserin, lieber Leser
Das Schweizer Volk hat mit dem Nein zur Unternehmenssteuerreform III nicht nur die Politiker, sondern auch die Redaktionskommission der Zuger Steuer Praxis ins Schwitzen gebracht. Als wir im Oktober 2016 den Inhalt der vorliegenden Ausgabe zusammenstellten, erwarteten wir eine selbstverständliche Annahme der Vorlage und wählten die Unternehmenssteuerreform als Schwerpunktthema. Wir gingen davon aus, dass man die Hand, die dich füttert, nicht beisst. Das Nein steht nun in einer Reihe mit weiteren Abstimmungsresultaten der letzten Jahre, die alle auf eine Schwächung des Wirtschaftsstandortes Schweiz hinauslaufen. Will man allerdings bewusst auf zukünftiges Wachstum verzichten, dann war das Nein konsequent. Die Frage bleibt jedoch, ob letztlich nicht die Falschen darunter leiden werden bzw. ob die SP mit diesem politischen Erfolg nicht ein Eigentor geschossen hat?
Zum Glück bleibt die Steuerlandschaft ständig in Bewegung, so dass es uns gelungen ist, in Kürze einen neuen, ebenso interessanten Inhalt zusammenzustellen, wobei eine Bestandesaufnahme zur Zukunft ohne USR III nicht fehlen durfte. Von besonderem Interesse dürfte für einige der Blick über die Grenze sein: Nach Jahren der Unsicherheit scheint nun endlich klar zu sein, wie der deutsche Fiskus Schweizer Vorsorgeleistungen der 2. Säule behandelt.
Neben einer spannenden Lektüre wünsche ich Ihnen namens der Redaktionskommission einen warmen, aber nicht zu heissen Sommer.
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Ausgabe #65: August 2017
Liebe Leserin, lieber Leser
Die Stadt Zug hatte bereits Mitte des letzten Jahres ihr Bitcoin-Pilotprojekt gestartet, welches dem Bürger ermöglichte, Dienstleistungen der Stadt mit Bitcoins zu bezahlen. Zug nahm damit weltweit eine Pionierrolle ein. Dies kommt nicht von ungefähr, haben sich in der Region Zug doch bereits mehr als 15 Firmen der digitalen Finanzbranche angesiedelt. Mit Blick auf das Silicon Valley in Kalifornien entstand daraus für die Region Zug der Begriff «Crypto Valley».
Enthusiastisch wählte die Redaktionskommission «Crypto Valley» als Schwerpunktthema für die vorliegende Ausgabe der Zuger Steuer Praxis. Vielleicht auch etwas zu enthusiastisch, denn die Suche nach konkreten Themen und insbesondere den entsprechenden Autoren gestaltete sich schwierig. Deshalb auch der etwas geringere Umfang dieser Ausgabe, aber Qualität steht bekanntlich vor Quantität.
Bezeichnend für das gute Wirtschaftsklima in Zug ist die aktive Mitarbeit von Politik und Verwaltung bei dieser neuen Entwicklung in der Fintech-Branche. Der einleitende Artikel stammt deshalb auch vom Amt für Wirtschaft und Arbeit. Aus steuerlicher Sicht interessieren selbstverständlich in erster Linie entsprechende Fragen, die sich aus der Verwendung von Krypto-Währungen ergeben. Der erste Beitrag dazu setzt sich mit dem digitalen Crowdfunding auseinander, der zweite mit der konkreten Deklaration von Bitcoins in der Steuererklärung.
Wir hoffen, Ihnen einen ersten Einblick in die kommende Fintech-Welt geben zu können. Eine Fortsetzung folgt bestimmt.
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Ausgabe #66: Dezember 2017
Liebe Leserin, lieber Leser
In regelmässigen Abständen verzichten wir auf ein Schwerpunktthema und setzen uns mit brennenden aktuellen Steuerfragen auseinander. Gleich vier wichtige Themen aus (fast) völlig unterschiedlichen Bereichen stehen auf der Agenda dieser Ausgabe, Themen, die die meisten von Ihnen die nächsten 2−3 Jahre beschäftigen werden.
Obwohl das Volk die USR III abgelehnt hat, ist die Abschaffung der privilegierten Steuerregimes nicht zu vermeiden. Gut beraten ist deshalb, wer sich frühzeitig mit den Steuerfolgen des Statuswechsels auseinandersetzt. Die fundierten Ausführungen von Simon Schlumpf zeigen, dass die Sache komplizierter ist als gedacht.
Der Grund für die Abschaffung der Steuerprivilegien sind die OECD-Massnahmen zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Steuerverlagerung, kurz BEPS. Wir liefern Ihnen ein Update dazu. Ein Update gibt es auch bei der Mehrwertsteuer, denn wiederum tritt am 1. Januar eine Teilrevision des MWSTG in Kraft. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Neuregelung der Schweizer Steuerpflicht von ausländischen Unternehmen.
Schliesslich ist auch der vierte Beitrag über den Automatischen Informationsaustausch (AIA) ein Update. In den meisten Fällen bleibt noch Zeit bis am 30. September 2018, um sich mit einer Selbstanzeige reinzuwaschen.
Namens der Redaktionskommission wünsche ich Ihnen besinnliche Festtage, einen erfreulichen Ausklang des alten Jahres und natürlich in erster Linie einen guten Rutsch und viel Befriedigung und Erfolg im neuen Jahr.
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Ausgabe #67: April 2018
Liebe Leserin, lieber Leser
In der ZSP 65 vom August letzten Jahres hatten wir uns unter dem Titel «Crypto Valley Zug» erstmals mit Kryptowährungen befasst. Sowohl das Crypto Valley Zug wie auch Kryptowährungen ganz allgemein haben inzwischen eine enorme mediale Aufmerksamkeit erfahren, vor allem bedingt durch die fast wundersame Kursentwicklung von Bitcoin. Für uns Grund genug, die vorliegende Ausgabe wiederum den Kryptowährungen zu widmen, wobei wir das Schwergewicht diesmal auf die steuerlichen Fragen legen. Aus dem Rahmen fällt lediglich der Leitartikel, welcher einen Überblick zur praktischen Anwendung von Cryptos gibt.
Steuerlich hat sich seit letzten Sommer einiges getan. Verschiedene kantonale Steuerverwaltungen erliessen Merkblätter, um etwas Rechtssicherheit zu schaffen, allen voran der Kanton Zug. Die wichtigsten Kryptowährungen wurden auch in die Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung aufgenommen. Und nicht zuletzt befassen sich immer mehr Berater mit dem Thema und Seminarien werden abgehalten. Dies erleichterte es uns erheblich, für die vorliegende Ausgabe die entsprechenden Autoren zu finden, um das Thema breit abdecken zu können, z.B. auch aus Sicht der Mehrwertsteuer oder mit einem Blick über die Grenze nach Deutschland.
Kryptowährungen und dessen Umfeld sind jedoch ziemlich neu, so dass noch nicht alle steuerlichen Fragen abschliessend beantwortet werden können. Die Steuerpraxis wird sich daher in den kommenden Monaten und Jahren weiterentwickeln, und wir werden versuchen, Sie auf dem Laufenden zu halten.
Namens der Redaktionskommission wünsche ich Ihnen eine hoffentlich anregende Lektüre.
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Ausgabe #68: August 2018
Liebe Leserin, lieber Leser
Die Unternehmenswelt ist multinational, die Gesellschaft ist zunehmend multikulturell. Die Hemmschwelle, die Schweiz zu verlassen und sein Feriendomizil oder sogar seinen Wohnsitz in ein anderes Land zu verlegen, ist generell gesunken. Doch Auswandern ist gar nicht so einfach. Neben den emotionalen Problemen tauchen diverse praktische Fragen auf, die zu lösen sind. Der Hauptteil dieser Ausgabe widmet sich deshalb dem Wohnsitz im Ausland und den damit verbundenen Problemen.
Voraussetzung für das Auswandern ist eine Aufenthaltsbewilligung im neuen Land. Der erste Beitrag zeigt diesbezüglich eine relativ neue Entwicklung auf. Durch entsprechende Investitionen kann in gewissen Ländern nicht nur eine Aufenthaltsbewilligung, sondern gleich die Staatsbürgerschaft erworben werden. Verbringt jemand den Lebensabend im Ausland, stellen sich unweigerlich auch Erbschaftsfragen. Der entsprechende Beitrag von Alisa Burkhard konzentriert sich dabei auf das Verhältnis Schweiz – Russland. Die weiteren Beiträge zum Schwerpunktthema beleuchten schliesslich praktische Fragen wie die Krankenversicherung, den Führerschein oder die Schweizer Besteuerungsregeln für das ausländische Ferienhaus.
Den Abschluss dieser Ausgabe macht meine kritische Beurteilung der ab 2019 geltenden Radio- und Fernsehabgabe. Aus einer Gebühr wurde eine Steuer, die völlig quer in der Landschaft steht.
Namens der Redaktionskommission wünsche ich Ihnen eine anregende Lektüre.
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Ausgabe #69: Dezember 2018
Liebe Leserin, lieber Leser
In der ZSP Nr. 55 hatten wir uns 2014 mit der Besteuerung von Künstlern auseinandergesetzt. Diesmal wollen wir den Spiess umdrehen und uns mit der Seite des Kunstliebhabers und des Kunsthändlers auseinandersetzen. Dass die steuerlichen Stolpersteine beachtlich gross sein können, liess sich in den letzten zwei Jahren immer wieder der Presse entnehmen, war doch von Steuerforderungen an einen Kunsthändler von 200 Millionen Franken die Rede.
Insgesamt fünf Beiträge befassen sich mit dem Schwerpunktthema. Für den Kunstlaien gibt der einleitende Artikel einen guten Überblick über die Bedeutung des Schweizer Kunstmarktes. Die beiden folgenden Beiträge befassen sich dann im Detail mit den vermögens- und einkommenssteuerlichen Fragen, insbesondere auch mit der uns Steuerberater immer wieder interessierenden Frage der Abgrenzung zwischen Hobby und Geschäft. Da mit Kunst nicht selten auch Kunstdiebstahl verbunden ist, wird für einmal auch die strafrechtliche Seite beleuchtet sowie die zivilrechtliche Frage des gut- bzw. bösgläubigen Erwerbs erläutert. Und weil Kunst oft grenzüberschreitend ist, darf schliesslich eine Abhandlung zu den Zoll- und MWST-Fragen nicht fehlen.
Neben dem Kunsthandel kommen auch aktuelle Themen nicht zu kurz. In der Rubrik Aktuell wird einerseits das neue Mehrwertsteuersystem der EU beleuchtet und andererseits wird uns eine Einführung in das Zollrecht gegeben und insbesondere der AEO-Status erklärt.
Namens der Redaktionskommission wünsche ich Ihnen einen erfreulichen Ausklang des alten Jahres, einen guten Rutsch und viel Erfolg und Gesundheit im neuen Jahr.
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Ausgabe #70: April 2019
Liebe Leserin, lieber Leser
Im Sommer 1996 bin ich zum Gründungsteam der Zuger Steuer Praxis dazu gestossen und habe bei der Gestaltung der Nr. 2 bereits aktiv mitgeholfen. Damals war es noch so, dass die Redaktionskommission die meisten Beiträge selber verfasste. Erst später gelang es dann nach und nach, externe Autoren für die junge Steuerpublikation zu gewinnen.
Im Oktober 2000 übertrug mir die Redaktionskommission den Vorsitz. Mit der gleichen Ausgabe Nr. 14 stiess Dr. Urs Felder zum Team, bereits mit der Nr. 15 folgte Philipp Moos. Im Dezember 2002 verabschiedeten sich die beiden Gründungsmitglieder Heinz Huber und Guido Rensch und machten Platz für Heinz Klauz, Dr. Guido Jud und Dr. Frank Lampert, die 2003 zu uns stiessen. Erst 2010 gab es die nächste Änderung, als Heinz Klauz firmenintern an Christian Lingg übergab.
Im Dezember 2015 nahm Hans Wadsack als letztes Gründungsmitglied seinen Abschied, brachte mit seinem Sohn Lukas Wadsack aber einen würdigen Nachfolger, der auch gleichzeitig für eine deutliche Verjüngung sorgte. Es ist für mich besonders erfreulich, dass sich Lukas Wadsack nun bereit erklärt hat, ab der Nr. 71 mein Amt als Redaktionsvorsitzender zu übernehmen, womit ich mich ins zweite Glied zurückziehen kann.
Ich möchte mich hiermit bei allen Mitgliedern der Redaktionskommission, aber gleichzeitig auch bei allen Autorinnen und Autoren, dem Illustrator Rolf Rüegg und nicht zuletzt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Speck Medien AG für die jahrelange gute Zusammenarbeit bedanken.
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