ISSUES AUGUST 2020 / NR. 74
Zuzug in die Schweiz
Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser
Die vergangenen Monate haben uns alle vor neue Herausforderungen gestellt und in vielerlei Hinsicht herausgefordert. Viele Errungenschaften der vergangenen Jahre wurden rückgängig gemacht, so wurden insbesondere einige persönliche Freiheiten rund um die Mobilität stark eingeschränkt. Das weitgehende Verbot des freien Grenzübertritts in unsere Nachbarländer hat uns, aufgrund der geografischen Lage der Schweiz im Herzen Europas, stark getroffen.
Das Bedürfnis nach Mobilität bleibt jedoch ungebrochen und die Attraktivität der Schweiz im internationalen Vergleich ist nach wie vor hoch. Die vorliegende Ausgabe widmet sich den Themen des Zuzugs in die Schweiz von Unternehmen und natürlichen Personen. Der internationale Druck der letzten Jahre hat die Schweiz dazu bewogen, einige Regeln anzupassen und den Zuzug in die Schweiz in international akzeptierte Bahnen zu lenken. Es bleiben aus ausländischer Sicht dennoch viele Aspekte zu berücksichtigen und der Trend geht in Richtung Offenlegung und Informationsaustausch. Es ist wichtig, dass die unterschiedlichen Interessen der Staaten und der Steuerpflichtigen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.
Es bleibt zu hoffen, dass die Einschränkungen unserer Freiheiten in der kommenden Zeit weiter abgebaut werden können und es eine kontinuierliche Rückkehr zur Normalität gibt.
Ich hoffe, dass sie bisher angenehme Sommertage verbringen konnten und wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre der Zuger Steuerpraxis.
Ihr Lukas Wadsack
Artikel
Aufenthaltsbewilligungen für vermögende Ausländer aus Drittstaaten

Deutsche Wegzugsteuer gemäss § 6 AStG – Eine (neue) für alle!


Register der wirtschaftlich Berechtigten: Offenlegungspflichten in der EU, im Fürstentum Liechtenstein und in der Schweiz


Zivilrechtliche Aspekte der Migration von Gesellschaften in die Schweiz


Steuerrechtliche Aspekte bei der Immigration in die Schweiz


