AUTOREN HERR LUKAS WADSACK

Herr Lukas Wadsack

Author: Lukas Wadsack

Titel: M.A. HSG, Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte

Funktion: Partner

Firma: WADSACK

Artikel von Herr Lukas Wadsack

Geben ist seliger als Nehmen: Bedingungen der Steuerbefreiung von gemeinnützigen Institutionen

Author: Lukas Wadsack Lukas Wadsack Author: Elisabeth Stucki Elisabeth Stucki
Die Schweiz hat eine lange Tradition der Philanthropie und des Mäzenatentums. Schon lange bevor Warren Buffet und Bill Gates den «Giving Pledge»1 proklamierten, wurden hierzulande Vermögen einem gemeinnützigen Zweck gewidmet. So gibt es in der Schweiz heute über 13000 gemeinnützige Stiftungen ...

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Braucht es einen Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung?

Author: Lukas Wadsack Lukas Wadsack
1. Der VorsorgeauftragMit einem Vorsorgeauftrag kann eine handlungsfähige Person1 eine natürliche oder juristische Person beauftragen, sie im Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit zu vertreten. Dazu gehören die Personensorge, die Vermögenssorge und die Vertretung im Rechtsverkehr. Der Vorsorgeauf ...

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Steuerplanungsmöglichkeiten für Spitzensportler bzw. angehende Spitzensportler

Author: Dimitri M Rotter Dimitri M Rotter Author: Lukas Wadsack Lukas Wadsack
1. EinleitungSpitzensportler betreiben Leistungssport in Form der intensiven Ausübung eines Sports mit dem Ziel, im Wettkampf ein gutes Resultat zu erreichen. Der Leistungssport unterscheidet sich vom Breitensport insbesondere durch den wesentlich höheren Zeitaufwand sowie die Fokussierung auf den ...

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Editorials von Lukas Wadsack

Ausgabe #71: August 2019

Liebe Leserin, lieber Leser

Gerne übernehme ich an dieser Stelle den Platz von Werner A. Räber, welcher die Leitung der Redaktionskommission während beinahe zwei Jahrzehnten innehatte. Ihm gebührt an dieser Stelle grosser Dank für seine unermüdliche Arbeit. Er bleibt der Redaktionskommission als Mitglied weiterhin erhalten.

Die Redaktionskommission wird zusätzlich zu den bestehenden Mitgliedern verstärkt durch Dr. Samuel Bussmann und Pascal Zgraggen. Wir freuen uns sehr über diese Ergänzung zur bestehenden Zusammensetzung. Beide Neumitglieder sind Rechtsanwälte und diplomierte Steuerexperten. Dr. Samuel Bussmann ist bei MME in Zug als Partner tätig, und Pascal Zgraggen arbeitet bei Bratschi AG in Zürich und in Zug. An dieser Stelle heisse ich Samuel und Pascal willkommen und freue mich sehr auf die künftige Zusammenarbeit.

Mit den bestehenden Mitgliedern der Redaktionskommission bilden wir weiterhin ein kompetentes Team von Steuerfachleuten aus verschiedenen Branchen und mit unterschiedlichen Hintergründen. Wir stellen damit sicher, dass Sie auch in Zukunft abwechslungsreiche und spannende Ausgaben der Zuger Steuerpraxis lesen werden.

Schliesslich darf ich Sie nun zu dieser neuesten Ausgabe der Zuger Steuerpraxis zum Thema Steueraspekte Schweiz–Deutschland begrüssen und wünsche Ihnen eine angeregte Lektüre. Schon allein aufgrund der geografischen Nähe wird man mit Fragestellungen im Zusammenhang mit Deutschland häufig konfrontiert. Die vorliegende Ausgabe nimmt aktuelle Themen auf und bringt Sie wieder auf den neuesten Stand.


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Ausgabe #72: Dezember 2019

Liebe Leserin, lieber Leser

Der Wirtschaftsstandort Schweiz besteht nicht nur aus gewinnstrebigen nationalen und multinationalen Unternehmen und Konzernen sondern auch aus einer Vielzahl von gemeinnützigen Institutionen. Dabei handelt es sich einerseits um Stiftungen, aber auch um Vereine, welche durch unzählige Arbeitsstunden, in nicht unerheblichem Umfang ehrenamtlich, in Betrieb gehalten werden. Die Wichtigkeit dieser Institutionen für den Standort Schweiz ist von grosser Bedeutung, denn es werden enorme Vermögenswerte von ihnen gehalten und viele Arbeitsplätze und dadurch auch Wertschöpfung hängen damit zusammen.

Die Tradition der Gemeinnützigkeit ist in der Schweiz gesellschaftlich fest verankert. Es versteht sich aus Sicht dieser Institutionen von selbst, dass der Staat steuerlich nicht im vollen Umfang profitieren soll. Die gemeinnützigen Tätigkeiten werden denn auch in vielerlei Hinsicht steuerlich honoriert, jedoch müssen die Voraussetzungen der Steuerbefreiung genauestens eingehalten werden.

Die vorliegende Ausgabe der Zuger Steuerpraxis widmet sich diesen Themen und befasst sich mit gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Aspekten von gemeinnützigen Institutionen. Zudem werden auch praktische Aspekte im Zusammenhang mit einer Stiftungserrichtung erläutert.

Ich wünsche Ihnen namens der Redaktionskommission eine angeregte Lektüre, sowie eine besinnliche Weihnachtszeit und für das kommende Jahr alles Gute.


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Ausgabe #73: April 2020

Liebe Leserin, lieber Leser

Die Welt durchlebt momentan eine Krise, die in dieser Form kaum jemand vorhergesehen hat. Durch die rasche Ausbreitung des Coronavirus geraten die Börsen ins Wanken und das vorhergesagte Wirtschaftswachstum wird wohl deutlich gebremst. Unsere globalisierte Wirtschaftsstruktur zeigt uns nun schonungslos auch deren Nachteile auf, nämlich die gegenseitige Abhängigkeit der einzelnen Wirtschaftsakteure und Länder, sowie die Verwundbarkeit bei solchen Krisen.

Die korrekte Anwendung der Steuergesetze und insbesondere die Ausschöpfung der steuervermeidenden bzw. steuerreduzierenden Möglichkeiten sowie die korrekte Rechtsanwendung von bisherigen und neuen Regelungen nehmen dadurch an Bedeutung zu. So ist es etwa zu begrüssen, dass die Änderungen bei der Anrechnung von ausländischer Quellensteuer tendenziell insgesamt zu einer tieferen Steuerbelastung führt. Ebenso sind die gesetzlichen Änderungen beim Abzug der Liegenschaftskosten von Bedeutung und dürften neue Steuerplanungsmöglichkeiten bieten.

Die vorliegende Ausgabe der Zuger Steuerpraxis widmet sich diesen aktuellen Themen und verschafft Ihnen einen Überblick über die Aktualitäten in der Steuerlandschaft.

Ich wünsche Ihnen namens der Redaktionskommission eine angeregte Lektüre und hoffe, dass Sie vom grassierenden Virus und den damit einhergehenden Turbulenzen möglichst verschont bleiben.


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Ausgabe #74: August 2020

Liebe Leserin, lieber Leser

Die vergangenen Monate haben uns alle vor neue Herausforderungen gestellt und in vielerlei Hinsicht herausgefordert. Viele Errungenschaften der vergangenen Jahre wurden rückgängig gemacht, so wurden insbesondere einige persönliche Freiheiten rund um die Mobilität stark eingeschränkt. Das weitgehende Verbot des freien Grenzübertritts in unsere Nachbarländer hat uns, aufgrund der geografischen Lage der Schweiz im Herzen Europas, stark getroffen.

Das Bedürfnis nach Mobilität bleibt jedoch ungebrochen und die Attraktivität der Schweiz im internationalen Vergleich ist nach wie vor hoch. Die vorliegende Ausgabe widmet sich den Themen des Zuzugs in die Schweiz von Unternehmen und natürlichen Personen. Der internationale Druck der letzten Jahre hat die Schweiz dazu bewogen, einige Regeln anzupassen und den Zuzug in die Schweiz in international akzeptierte Bahnen zu lenken. Es bleiben aus ausländischer Sicht dennoch viele Aspekte zu berücksichtigen und der Trend geht in Richtung Offenlegung und Informationsaustausch. Es ist wichtig, dass die unterschiedlichen Interessen der Staaten und der Steuerpflichtigen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

Es bleibt zu hoffen, dass die Einschränkungen unserer Freiheiten in der kommenden Zeit weiter abgebaut werden können und es eine kontinuierliche Rückkehr zur Normalität gibt.

Ich hoffe, dass sie bisher angenehme Sommertage verbringen konnten und wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre der Zuger Steuerpraxis.


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Ausgabe #75: Dezember 2020

Liebe Leserin, lieber Leser

Wir befinden uns in herausfordernden Zeiten. Die Massnahmen rund um das Coronavirus wirken sich nicht nur auf unser Privatleben aus, sondern auch auf zahlreiche steuerliche und rechtliche Themen. Die vorliegende Ausgabe der Zuger Steuer Praxis widmet sich diesen aktuellen Themen. Die Bandbreite ist dabei sehr gross und wird hier nicht abschliessend dargestellt. Sie bewegt sich über Kaderentschädigungen und Aspekten der Kurzarbeit zu einer rechtlichen Handlungsempfehlung für Arbeitgeber im Zusammenhang mit Home Office und digitalem Arbeiten. Zudem werden weitere Aktualitäten aufgegriffen im Bereich Quellensteuer, Online Glücksspiel sowie ein aktueller Entscheid des Bundesgerichts.

Auch wir bleiben von Änderungen nicht verschont. Werner Räber wird per Ende Jahr nach beinahe 25 Jahren unser Team verlassen. Er ist im Sommer 1996 zur Redaktionskommission gestossen und hat von Oktober 2000 bis April 2019 als Vorsitzender die Zuger Steuer Praxis massgeblich geprägt und zu deren Erfolg beigetragen. Heute hat die Zuger Steuer Praxis ihren festen Platz in der Steuerlandschaft der Schweiz.

Ich nutze die Gelegenheit, Werner an dieser Stelle für seinen unermüdlichen Einsatz der letzten Jahre meinen Dank auszusprechen. Wir werden die Zuger Steuer Praxis nach seinem Geist weiterführen und weiterhin für interessante und qualitativ hochwertige Beiträge sorgen.

Ich wünsche Ihnen eine angeregte Lektüre und für die kommenden Festtage alles Gute.


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Ausgabe #76: April 2021

Liebe Leserin, lieber Leser

Mitarbeitende sind in den meisten Branchen das wertvollste Gut. Sie arbeiten die offenen Aufträge ab, optimieren Prozesse und erbringen Wertschöpfung. Dies sind unverzichtbare Aufgaben für einen funktionierenden Wirtschaftskreislauf. Die Unternehmen sind interessiert daran, die guten Arbeitnehmenden langfristig an sie zu binden und so das menschliche Know-how zu sichern. Um diese Bindung zu erreichen, müssen sich die Mitarbeitenden bei der Arbeit wohl fühlen und sich dem Unternehmen zugehörig fühlen.

Die vorliegende Ausgabe der Zuger Steuerpraxis widmet sich im weitesten Sinne der Bindung von Mitarbeitenden an das Unternehmen. Ein diesbezügliches weitverbreitetes Instrument stellen die Mitarbeiterbeteiligungen dar, die den Mitarbeitenden ermöglichen, am Geschäftserfolg zu partizipieren. Einerseits soll dadurch die Arbeitsmotivation gesteigert werden, andererseits wird die Bindung an das Unternehmen gefördert.

Die sich daraus ergebenden steuerlichen und rechtlichen Stolpersteine sind vielfältig. Sie reichen über Bewertungsthemen, wie solche Mitarbeiterbeteiligungen steuerlich bewertet werden sollen, bis zu Mitwirkungs- und Bescheinigungspflichten des Arbeitgebers im Hinblick auf die korrekte Deklaration. Nicht ausser Acht gelassen werden darf die zivilrechtliche Umsetzung eines Mitarbeiterbeteiligungsplanes. Die Möglichkeiten und Probleme sind äusserst umfangreich.

Ich wünsche Ihnen eine angeregte Lektüre und einen guten Start in den Frühling.


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Ausgabe #77: August 2021

Liebe Leserin, lieber Leser

Das Leben bringt so manche Überraschung mit sich und man muss sich immer wieder neu orientieren. Dies betrifft auch das Geschäftsleben. Unternehmen durchlaufen typischerweise in ihrem Lebenszyklus vielerlei Herausforderungen, manche können jedoch leider nicht erfolgreich gemeistert werden. Die vorliegende Ausgabe der Zuger Steuerpraxis widmet sich den finanziellen Problemen von Unternehmen, bis hin zur deren Liquidation.

In einer drohenden Überschuldung und Konkurs stellen sich zunächst Fragen des Rechnungslegungsrechts. So muss zuerst festgestellt werden, ob eine Situation besteht, bei welcher Massnahmen getroffen werden. In einem nächsten Schritt ist es für die Organe einer Gesellschaft von grösster Wichtigkeit, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen und so eigene sowie unternehmerische Risiken abzuwenden. Es sind jedoch nicht nur zivilrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, sondern auch steuerliche, vor allem dann, wenn man mit Darlehen die Liquiditätsengpässe zu überbrücken versucht. Schliesslich ist den Organen einer Gesellschaft geraten, unbezahlte Sozialversicherungsbeiträge und Steuern stets zu überwachen, da die entsprechenden Behörden ansonsten die Rechnung privat an den Verwaltungsrat senden.

Nicht minder interessant sind die Entwicklungen rund um die Tonnagesteuer, welche im letzten Artikel näher erläutert wird.

Ich wünsche Ihnen eine angeregte Lektüre und hoffe auf weitere warme Sommertage.


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Ausgabe #78: Dezember 2021

Liebe Leserin, lieber Leser

Das Thema Immobilien ist zwar alles andere als neu, jedoch in vielerlei Hinsicht nicht minder brisant. Für viele ist es ein Lebenswunsch in einem Eigenheim zu wohnen und die dadurch anfallenden positiven Aspekte zu nutzen. Diese Vorteile sind vielseitig und individuell. Für die einen ist es ein unabhängiges Lebensgefühl, für andere die steuerlichen Vorteile. Ein anderer grosser Teilbereich sind die Investitionsmöglichkeiten, die sich mit Immobilien eröffnen.

In den heutigen Zeiten ist das Interesse an Investitionen in Immobilien gross und nimmt tendenziell zu. Für gewerbliche Investoren stellt sich die Frage, ob diese Immobilien privat oder über eine Gesellschaft gehalten werden sollen. Es müssen viele Aspekte abgewogen werden, insbesondere im Zusammenhang mit den anfallenden Kosten dieser Immobilien. Der Immobilienmarkt in der Schweiz ist jedoch stark reguliert und nicht jeder kann hier ohne Beschränkung Immobilien erwerben. Insbesondere können nicht in der Schweiz wohnhafte Ausländer grundsätzlich keine Wohnimmobilien in der Schweiz erwerben. Das Thema MWST sollte ebenfalls nicht ausser Acht gelassen werden und muss bei der Neuerstellung bzw. beim Umbau einer Liegenschaft sorgfältig abgeklärt werden.

Die vorliegende Ausgabe der Zuger Steuerpraxis widmet sich diesen vielseitigen Themen und gibt einige Hinweise, wie man die eigene Liegenschaft rechtlich und steuerlich optimal strukturiert hält.

Ich wünsche Ihnen eine angeregte Lektüre und zugleich ruhige sowie besinnliche bevorstehende Weihnachtstage.


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Ausgabe #79: April 2022

Liebe Leserin, lieber Leser

Unter dem Titel "Bis dass der Tod uns scheidet" ist die vorliegende Ausgabe der Zuger Steuerpraxis erschienen. Die im Zusammenhang mit einer Ehescheidung auftretenden Themen sind vielfältig und in vielerlei Hinsicht herausfordernd. Die Autoren haben sich in den nachfolgenden Artikeln jedoch auf die rechtlichen Themen beschränkt.

Die Herausforderungen beginnen mit sozialversicherungsrechtlichen Aspekten. So führt eine Ehescheidung im Bereich der AHV zu Veränderungen, die rechtzeitig beachtet werden müssen. Ebenso bedeutend ist ein Vorsorgeausgleich im Bereich der beruflichen Vorsorge (BVG), wobei sich der zweite Artikel mit der Frage befasst, was mit dem Vorsorgeguthaben bei einer Scheidung passiert. Schliesslich darf man die steuerlichen Themen nicht ausser Acht lassen, wobei die latente Gefahr besteht, dass man diese bei der Ausarbeitung einer Scheidungskonvention nicht genügend berücksichtigt. Die Steuern können jedoch oftmals einen bedeutenden Teil der Unterhaltsbeiträge ausmachen, was auch das Bundesgericht in einem kürzlich publizierten Entscheid erkannt hat. Neu müssen demnach die Steuern bei Unterhaltszahlungen angemessen berücksichtigt werden.

Schliesslich widmet sich der letzte Artikel dem Thema BEPS, einem internationalen Steuerprojekt der OECD, wobei der Fokus auf die Einführung einer globalen Mindeststeuer gelegt wird.

Ich wünsche Ihnen viel Spass beim Lesen der neuesten Ausgabe der Zuger Steuerpraxis.


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Ausgabe #80: August 2022

Liebe Leserin, lieber Leser

Die Bestrebungen der internationalen Organisationen sind bekannt. Grosse, international tätige Unternehmen sollen demgemäss zu mindestens 15 Prozent besteuert werden. Mehr als 130 Staaten haben sich hierüber im Grundsatz geeinigt und dies festgelegt. Würde sich ein Staat (beispielsweise die Schweiz) nicht an diese Regeln halten, dürfen andere Länder die fehlende Besteuerung nachholen. Entsprechend wurde die Mindeststeuer von 15 Prozent festgelegt und man möchte naturgemäss verhindern, dass andere Länder potentielles schweizerisches Steuersubstrat abschöpfen. Deshalb hat sich die Schweiz dazu entschlossen, diese Regeln zu übernehmen und umzusetzen.

Die vorliegende Ausgabe der Zuger Steuerpraxis hat sich dieser Thematik angenommen und beleuchtet verschiedene Aspekte. Einerseits wird die Sicht von betroffenen Unternehmen eingenommen und erläutert, wie diese neuen Regelungen voraussichtlich umgesetzt werden. Zudem sind auch die kantonalen Steuerverwaltungen gefordert. Diese müssen nämlich diese neuen Regelungen um- und durchsetzen. Nicht zuletzt muss auch ein Umdenken bei den Standortförderungsmassnahmen stattfinden. Man kann nämlich unter Umständen nicht mehr einzig die steuerlichen Vorteile des Standorts Zug hervorheben. Last but not least haben die Regelungen im Zusammenhang mit der Mindeststeuer auch Auswirkungen auf die Rechnungslegung, welche im letzten Artikel näher ausgeführt werden.

Ich wünsche Ihnen eine angeregte Lektüre zu diesen spannenden Themen.


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Ausgabe #81: Dezember 2022

Liebe Leserin, lieber Leser

Benjamin Franklin hat schon gesagt, dass nichts auf dieser Welt sicher ist, ausser dem Tod und den Steuern. In diesem Sinne widmen wir die vorliegende Ausgabe der Zuger Steuerpraxis dem Thema Willensvollstreckungen.

Je nach persönlichen Verhältnissen des Erblassers kann die Einsetzung eines Willensvollstreckers stark entlasten und den Prozess der Erbteilung vereinfachen. Gerade in einer Zeit der zunehmenden grenzüberschreitenden Tatbestände bzw. Erbabwicklungen werden die Tatbestände herausfordernder und die Aufgaben der Willensvollstrecker anspruchsvoller. Dieser hat klar definierte Rechte und Pflichten und dadurch auch Haftungsrisiken, welche überwacht werden müssen. Im Idealfall bzw. im einfachsten Fall ist zwar «nur» Schweizer Recht anwendbar, falls jedoch verschiedene Rechtsordnungen anwendbar sind, ist spezifisches Fachwissen unabdingbar. Nebst den zivilrechtlichen Aspekten sind die Steuerfolgen zu beachten. Während die Schweiz ans (Steuer-)Recht des letzten Wohnsitzes des Erblassers anknüpft, haben andere Länder möglicherweise anderslautende Gesetze. Dies kann im ungünstigsten Fall zu einer Doppelbesteuerung führen.

Die nachfolgenden Artikel geben Ihnen einen Überblick über die zivil- und steuerrechtlichen Aspekte zum Thema Willensvollstreckungen. Ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre und eine frohe Advents- und Weihnachtszeit.


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Ausgabe #82: April 2023

Liebe Leserin, lieber Leser

Unsere Vertreter im National- und Ständerat haben sich lange Zeit gelassen für die jüngste Aktienrechtsrevision. Diese ist nun endlich per 1. Januar 2023 in Kraft getreten und bietet einige Neuerungen. Das Ziel des Gesetzgebers war, die Gesellschaften mit zusätzlicher Flexibilität auszustatten und die Aktionärsrechte zu stärken. Über die konkreten Änderungen und steuerlichen Auswirkungen können Sie sich in den nachfolgenden Beiträgen informieren.

Die wichtigsten zivilrechtlichen Neuerungen werden im ersten Artikel zusammengefasst, gefolgt von einem Beitrag über zusätzliche Herausforderungen des Verwaltungsrates einer Gesellschaft. Der Gesetzgeber hat nämlich in der Revision den Pflichtenkatalog des Verwaltungsrates erweitert. Schliesslich hat das neue Aktienrecht auch gewisse steuerliche Auswirkungen. So können Fremdwährungsdifferenzen gewinnsteuerliche Folgen haben und es gibt neu die Möglichkeit Reserven aus Kapitaleinlagen in Fremdwährung zu melden. Die neu geschaffene Möglichkeit der ortsunabhängigen Durchführung von Verwaltungsratssitzungen und Generalversammlungen wird schliesslich voraussichtlich Fragen nach dem Ort der tatsächlichen Leitung einer Gesellschaft stellen. Schlussendlich wird im letzten Artikel des Schwerpunktthemas das Kapitalband in steuerlicher Hinsicht näher erörtert, welches eine Anpassung der Bestimmungen betreffend Kapitaleinlagereserven und Emissionsabgabe erforderlich machte.

Ich wünsche Ihnen eine angeregte Lektüre zu diesem aktuellen Thema.


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Ausgabe #83: August 2023

Liebe Leserin, lieber Leser

Vermögensanlagen sind so vielfältig wie unser Leben. Sie können individuelle Bedürfnisse und Interessen abdecken und haben unterschiedliche Renditen und Risikoprofile.

Die jährliche Herausforderung eines jeden Steuerpflichtigen ist es, diese Werte in die Steuererklärung einzutragen. Insbesondere dann, wenn die Vermögensanlagen keinen (offensichtlichen) Marktwert haben – z.B. nicht kotierte Aktien – dann ist der bzw. die Steuerpflichtige angehalten, einen «korrekten» Wert zu ermitteln. Zudem stellen sich stets Fragen nach der optimalen Anlageform und Struktur. Sollen die Vermögensanlagen direkt gehalten werden? Oder doch besser über eine Gesellschaft? Allenfalls gibt es noch andere Anlageformen, die zusätzliche Bedürfnisse abdecken.

Die nachfolgenden Artikel geben Ihnen einen Einblick in diese Themen. Unsere Autoren widmeten sich der Bewertung von nicht kotierten Aktien und der neuesten bundesgerichtlichen Praxis dazu. Zudem wird zur «richtigen» Form von Immobilienanlagen im zweiten Artikel geschrieben. Schliesslich darf auch die Pensionskasse nicht aussen vor gelassen werden. Diese Anlageform bietet steuerliche interessante Möglichkeiten, deckt jedoch andere Bedürfnisse ab.

In der Rubrik «Aktuell» werden schliesslich Umsetzungsfragen zur digitalen Form von Generalversammlungen des neuen Aktienrechts erörtert.

Ich wünsche Ihnen eine angeregte Lektüre und einen schönen restlichen Sommer.


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Ausgabe #84: Dezember 2023

Liebe Leserin, lieber Leser

Unsere Arbeitswelt befindet sich in einem konstanten Wandel. Die Arbeitgebenden sind mit sich verändernden Bedürfnissen der Arbeitnehmenden konfrontiert und müssen – um auf dem Arbeitsmarkt attraktiv zu bleiben – flexibel sein und sich den Veränderungen stellen. Die Stichworte in diesem Zusammenhang sind Digitalisierung, Homeoffice, Work-Life-Balance etc. Die vorliegende Ausgabe der Zuger Steuerpraxis widmet sich dem vielfältigen Thema der mehrfachen Arbeitsverhältnisse.

Wie üblich liegt der Teufel im Detail. Auch wenn beispielsweise die Abgrenzung zwischen unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit in der Theorie klar scheint, so bereitet sie in der Praxis regelmässig Schwierigkeiten. Das Fazit des entsprechenden ersten und zweiten Artikels kennen alle Fachleute. Man muss nämlich – wie immer – den Einzelfall beurteilen. Ein weiterer Artikel befasst sich mit der Vorsorge. Die Schlussfolgerung dabei ist, dass Mehrfacharbeitsverhältnisse eine Herausforderung im Bereich der Vorsorge bilden. Allerdings sind schon in der BVG-Revision 2023 Verbesserungen vorgesehen. Schliesslich reichen die Herausforderungen auch zu arbeitsrechtlichen Themen bei mehreren Arbeitsstellen. So stellen sich Fragen in Bezug auf Ferien, Überstunden, Konkurrenzverboten etc., welche im letzten Artikel beantwortet werden.

Schliesslich gebührt unserem langjährigen Mitglied der Redaktionskommission Christian Lingg grosser Dank. Christian Lingg hat nach unzähligen Jahren der Mitarbeit entschieden, das Amt abzugeben. Wir sind dankbar für die vergangene wertvolle Zusammenarbeit und wünschen alles Gute. Sein Nachfolger ist bereits bei unseren Sitzungen dabei und ich werde ihn im nächsten Editorial näher vorstellen.

Ich wünsche Ihnen eine angeregte Lektüre zu diesem aktuellen Thema und eine schöne bevorstehende Weihnachtszeit.


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Ausgabe #85: April 2024

Liebe Leserin, lieber Leser

Der Erfolg der Unternehmen und von unserer Wirtschaft hängt wesentlich von den Mitarbeitenden ab. Jedes Unternehmen ist konstant auf der Suche nach den besten Leuten, wobei der Konkurrenzkampf zwischen auf dem Arbeitsmarkt in den letzten Jahren stark gestiegen ist. Als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber muss man die talentierten Mitarbeitenden auf vielfältige Weise motivieren und an sich binden.

Die vorliegende druckfrische Ausgabe der Zuger Steuerpraxis widmet sich einem Aspekt in diesem Bereich, nämlich der gewinnabhängigen Vergütung. Zivilrechtlich kann man sich einerseits der asymmetrischen Gewinnverteilung durch Dividenden, als auch den Vorzugsaktien bedienen. Die Autoren dieser Ausgabe haben sich diesen Themen angenommen und die zivilrechtlichen Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten näher beleuchtet, sowie auch die steuerlichen Elemente ausgeführt. Nicht ausser Acht zu lassen sind insbesondere die sozialversicherungsrechtlichen Themen von asymmetrischen Dividenden und Vorzugsaktien, welche im dritten Artikel beschrieben werden.

Schliesslich gibt uns der letzte Artikel unter der Rubrik ‘Aktuelles’ eine Übersicht über die umfangreichen Änderungen der letzten AHV Revision (AHV 21).

Ich wünsche Ihnen eine angeregte Lektüre und einen guten Start in den Frühling.


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Ausgabe #87: Januar 2025

Liebe Leserin, lieber Leser

In der aktuellen Ausgabe der Zuger Steuerpraxis widmen wir uns span- nenden und aktuellen Themen, die für Praktiker und Steuerinteressierte von grosser Bedeutung sind. Unsere vier Artikel beleuchten die wesentlichen Entwicklungen und Herausforderun- gen im Steuerbereich.

Zunächst nehmen wir die „Eigenen Aktien“ unter die Lupe, ein Thema, das in der aktuellen Geschäftswelt von grösserer Relevanz ist. Hier erläutern die Autoren die steuerlichen Implikationen und zeigen auf, welche Aspekte bei der Handhabung zu beachten sind.

Ein weiteres Highlight ist die Analyse von „Kryptostiftungen und MWST“. Die Entwicklungen im Bereich der Krypto- währungen erfordern ein starkes Fach wissen, und der Beitrag liefert Ihnen die nötigen Informationen, um die steuerlichen Rahmenbedingungen besser zu verstehen.

Zudem informieren wir über die „neuen Bestimmungen zum Mantelhandel“ und über „verdeckte Kapitaleinlagen – Verbuchung und Rückführung“. Hier bieten wir Ihnen praxisnahe Einblicke und Lösungsvorschläge.

Wir laden Sie ein, in diese facettenreiche Ausgabe einzutauchen und sich von den neuesten Erkenntnissen inspirieren zu lassen. Viel Freude beim Lesen!


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Ausgabe #88: April 2025

Liebe Leserin, lieber Leser

In der neuesten Ausgabe der Zuger Steuerpraxis widmen wir uns dem Schwerpunktthema Haftungsrisiken. Treuhänder und Berater stehen vor wachsenden Herausforderungen. Das Haftungsrisiko ist dabei stark ausgeprägt und zunehmend. Ein Versäumnis in der Beratung oder fehlerhafte steuerliche Einschätzungen können schwerwiegende Folgen haben, sowohl für Kundschaft als auch für die Treuhänder. Berater sind für eine sorgfältige und gewissenhafte Beratung verantwortlich und um den komplexen Anforderungen gerecht zu werden, ist ständige Weiterbildung unerlässlich.

Wir laden Sie ein, die nachfolgenden Artikel in diesem Bereich zu lesen und Handlungsempfehlungen daraus zu ziehen. Die Artikel handeln von der Durchsetzung von ausländischen Steuern in der Schweiz, von der Pflicht zur Unterstellung unter das Geldwäschereigesetz sowie von Instrumenten zur Identifizierung der Vertragsparteien.

Die sorgfältige Ausübung der Steuerberatung ist aufgrund der steigenden gesetzlichen und regulatorischen Komplexität wichtiger denn je.

Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre und einen schönen Start in den Frühling.


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